Wir sind eine Gemeinschaft!

Informationen

Aktuelle Termine

Aktuelle Termine

13.10.25 - 17.10.2025Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit
23.01.2026Zwischeninformation für die Kinder der 4. Klassen
13.02.2026Zwischenzeugnis
04.05.2026Übertrittszeugnis für die Kinder der 4. Klassen
31.07.2026Jahreszeugnis


Weitere schulinterne Termine finden unsere Eltern in unserem Schulmanager.

Unterrichtsfreie Zeit

Unterrichtsfreie Zeit

Unterrichtsfreie Zeit 2025/2026Zeitraum
Tag der Deutschen Einheit 03.10.2025
Herbstferien03.11.2025 - 07.11.2025
Buß- und Bettag19.11.2025
Weihnachtsferien22.12.2025 - 05.01.2026
Fasching/Frühjahrsferien16.02.2026 - 20.02.2026
Osterferien30.03.2026 - 10.04.2026
Tag der Arbeit01.05.2026
Christi Himmelfahrt14.05.2026
Pfingstferien26.05.2026 - 05.06.2026
Sommerferien03.08.2026 - 14.09.2026


Die Ferienordnung für das Schuljahr 2025/2026 beinhaltet diese Termine. Planen Sie Ihren Urlaub so, dass er in die unterrichtsfreie Zeit fällt. Eine Befreiung vor und im Anschluss an die Ferien ist nicht möglich. Vor den Ferien endet der Unterricht um 11.25 Uhr. Muslimische Schüler erhalten auf Antrag eine Unterrichtsbefreiung für Ramadan.

Informationen zur Schulpflicht

Informationen zur Schulpflicht

Das Einschulungsalter ist gesetzlich geregelt.

Es gilt folgende Regelung:

  • im Vorjahr „zurückgestellt“ oder „Einschulungskorridor“ genutzt: Diese Kinder sind schulpflichtig und werden eingeschult.
  • „regulär schulpflichtig“: Diese Kinder werden bis zum 30.06. sechs Jahre alt.
  • „Einschulungskorridor“: Dieser gilt für Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden. Die Eltern entscheiden nach einer Beratung und Empfehlung durch die Schule, ob ihr Kind im kommenden Schuljahr oder erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Der Beginn der Schulpflicht kann für diese Kinder um ein Jahr nach hinten verschoben werden.  In diesem Fall müssen die Eltern der Schule ihre Entscheidung bis zum 10. April 2025 schriftlich mitteilen.
  • „auf Antrag schulpflichtig“: Dies betrifft Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12 sechs Jahre alt werden.
  • „auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig“: Kinder, die nach dem 31.12. sechs Jahre alt werden, können bei Vorlage eines schulpsychologischen Gutachtens, das die Schulfähigkeit bestätigt, eingeschult werden. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung über die vorzeitige Aufnahme.

Informationen und Tipps zum Schulanfang für zukünftige "Erstklasseltern"

Informationen und Tipps zum Schulanfang für zukünftige "Erstklasseltern"

TABU

TABU

Vielfältige Angebote und Einblicke in die Möglichkeiten von Digitalisierung im Bereich Schule:

TABU – Staatliche Schulämter NEW/WEN